AGB - Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungeng
AGB

Allgemeines

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma F1 Lieferservice (nachfolgend F1 genannt), Inh. Holz (und ihren verbundenen Unternehmen), gelten für alle Verträge und Dienstleistungen über die Besorgung der Beförderung von Brief,- Paket- und Kuriersendungen. Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes; der Preisliste zustande. Ergänzend zu diesen AGB gelten die Preislisten/Leistungsbeschreibungen in der jeweils gültigen Fassung. Soweit- in folgender Rangfolge – durch zwingende gesetzliche Vorschriften, Individualabreden, hier genannten Bedingungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften über den Frachtvertrag (§ 407 ff. HGB) Anwendung.

 

1. Transportierte Güter und Servicebeschränkungen

Briefe Postkarte-Standard-Groß-Maxi-Infosendungen Pakete „sofern sie in unsere Fahrzeuge passen“ und von Hand bewegt werden können Kurier Größe- und Gewichtsbeschränkung abhängig vom Fahrzeugtyp

 

2. Öffnen der Briefsendungen

Der Absender muß auf den Briefen angegeben werden, um bei Nichtzustellung diese zurückschicken zu können. Sollte das nicht der Fall sein, so wird die Sendung nach einer Woche zur Adressenfeststellung gemäß Postgesetz § 39, Abs. 4, Satz 3 geöffnet.

 

3. Verpackung

Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, daß es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und daß auch dem Fahrer keine Schäden entstehen.

 

4. Leistungsentgelte

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die üblichen Leistungsentgelte entsprechend der Preisliste des Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung. Maßgeblich sind die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum 15. und zum Monatsende.

 

5. Aufrechnung- Zurückbehaltungsrecht

Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen oder Zurück-behaltungsrechte geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer als berechtigt anerkannt wurden.

 

6. Zustellungsversuche, Lagerfrist

Sendungen werden nur dann zugestellt, wenn der Empfänger zweifelsfrei zu ermitteln ist. Das kann durch den jeweiligen Namen an Klingel und/oder Briefkasten geschehen. Ist es F1 nicht möglich, die Zustellung beim ersten Versuch durchzuführen, werden ohne zusätzliche Kosten ein zweiter und bei Bedarf ein dritter Versuch unternommen. Der Empfänger wird per Karte über den Zustellversuch informiert. Sollte sich der Empfänger nicht innerhalb einer Frist von einer Woche mit F1 in Verbindung gesetzt haben, werden die Sendungen dem Absender mit einem entsprechenden Vermerk zurückgegeben.

 

7. Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen

F1 behält sich vor, Sendungen von der Beförderung auszuschließen, die aus rechtlichen der sicherheitstechnischen Gründen oder wegen ihres Wertes oder ihrer Eigenart nicht zur Beförderung übernommen werden können. In jedem Fall sind Sendungen von der Beförderung ausgeschlossen, soweit die Versendung gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot aufgrund anwendbarer deutscher, ausländischer oder übernationaler devisenrechtlicher oder anderer rechtlicher Vorschriften verstößt. Die Einhaltung dieser Vorschriften obliegt dem Versender. In jedem Fall von der Beförderung ausgeschlossen sind lebende Tiere, Explosivstoffe, Waffen und alle gefährlichen Güter.

 

8. Datenschutz

Die Auftragserfüllung erfordert die Speicherung von Kundendaten. Sie unterliegt den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (neueste Fassung). Weiterhin ist F1 ermächtigt, im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten an staatliche Behörden weiterzugeben, insbesondere an Zollbehörden. Die Mitarbeiter von F1 werden entsprechende Verpflichtungen auferlegt und überwacht. Die Daten können zu Werbezwecken für andere Produkte und Dienstleistungen der Firma F1 verwendet werden.

 

9. „Irrläufer“

Der Absender erteilt F1, bis auf Wiederruf, die Vollmacht, Sendungen die bei anderen Firmen (auch Deutsche Post AG), Personen aufgefunden werden, zurückzunehmen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

10. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

11. Reklamationen, Verjährung

Alle Ansprüche/Reklamationen müssen gegenüber F1 unverzüglich und schriftlich nach deren Kenntnis geltend gemacht werden. Reklamationen, die später als zehn Tage nach Zustellende eingehen, können generell nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen.

 

12. Haftung

F1 haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (§ 428 HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die folgenden Haftungsbeschränkungen. F1 ist keinesfalls für indirekte Schäden, Verlust oder Folgeschäden haftbar, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht zu vermeiden waren. Die Haftung des Absenders, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Die Haftung ist auf das vereinbarte Beförderungsentgelt zzgl. max. 25,00 Euro beschränkt.

 

13. Versicherung

Für jedes Paket besteht eine Versicherung in Höhe von Euro 250,--- (Kurierfahrt Euro 500,--). Folgeschäden oder Schaden wegen Verzögerung bei der Beförderung sind von einer solchen Versicherungspolice nicht gedeckt. Weiter besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

 

14. Zahlungsbedingungen

Die Gebühren für den Transport und aller dazugehörigen und zusätzlichen Leistungen sind entsprechend den in der Preisliste veröffentlichten Preisen fällig und an F1 zahlbar. Alle Gebühren sind, wenn sie nicht bereits vor dem Versanddatum bezahlt wurden, innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

Bei Nichtbezahlung der Rechnung trägt der Auftraggeber zusätzlich die rechtlichen Gebühren.

 

15. Kündigung

Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Wahrung einer Frist und eines Grundes vom Vertrag zurücktreten.

 

16. Sonstige Regelungen

Ansprüche gegenüber F1 können weder abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen Geldforderungen.

 

Soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist, sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen F1 und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nur die Gerichte in Osnabrück international und örtlich zuständig.